Weltkulturerbe
Die UNESCO erklärt die von der Urfassung des Nibelungenliedes abweichenden, klösterlichen Kopien A, B und C zum Weltkulturerbe.
Die hier abgebildete Handschrift C ist eine von drei vollständig erhaltenen Kopien des Nibelungenliedes aus dem 13.Jahrhundert, welche die Botschaft des Nibelungenliedes und die Intention des Autors geschickt verschleiert.
nievelheim